Wilfried Haverkamp:
Recherchen zu CBL-Geschäften leiden an der Geheimhaltungspflicht
Im Interesse in diesem Zusammenhang ist das Gespräch, das im WDR 5-Morgenecho am Freitag, dem 26. September 2008, mit Werner Rügemer geführt wurde.
Über das Duisburger CBL-Geschäft war kaum etwas herauszufinden.
Die Rechtsanwaltkanzlei "Freshfields Bruckhaus Derringer" hat den US-"Investor" beraten und gibt das Geschäft mit der Stadt Duisburg als eine Referenz unter vielen anderen an.
Zum Thema
Verwendung des "Netto-Barwertvorteils" Anlage in Spezialfonds bei der DEKA
gibt es im Duisburger Ratsinformationssystem vier Quellen zu Sitzungen des Stadtrats:
1. 24.05.2004 Top 18 Drucksache 04_4210/7 ("Auflegung eines Spezialfonds in Höhe von 36.111.160,20 Euro für die Stadt Duisburg bei der DEKA"),
2. 13.12.2004 Top 18 Drucksache 04-0452 ("Nachweisung des Anlagevermögens in der allgemeinen Rücklage der Stadt")
3. 14.03.2005 Top 23 Drucksache 05-1054 ("Entnahme aus der allgemeinen Rücklage zur kreditneutralen Finanzierung von fünf Stadtbahnbaumaßnahmen"). Es ging hierbei um 384.300 Euro.
4. 05.11.2007 Top 13 Drucksache 07-1602 ("Anlage eines weiteren Mittelzuflusses aus der US-Sonderfinanzierung für den Bereich der Stadtbahnanlagen (Cross-Border-Leasing), hier Nachweisung in der allgemeinen Rücklage der Stadt") Es ging um zusätzliche 5.114.809,13 Euro, die wegen "Basel 2" geflossen seien.
Der eigentliche Ratsbeschluss über das CBL-Geschäft, die Drucksache 04-4210/2 ist nicht (öffentlich?) zugänglich, vielleicht weil im nicht-öffentlichem Teil der Ratssitzung beschlossen. Leider leiden alle diese Recherchen an der Geheimhaltungspflicht, die sich die US-"Investoren" regelmäßig ausbedungen haben.
Wilfried Haverkamp, 12.10.2008
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